Checkliste: Steuererklärung 2020, leicht gemacht
Ob Lohnsteuerbescheinigung, Fahrtkostennachweise oder Werbungskosten – um das maximale Potenzial aus deiner Steuererklärung zu ziehen benötigst du eine Reihe an Unterlagen und Nachweisen. Wir haben in der Steuer-Checkliste die wichtigsten Dokumente zusammengefasst, die dafür notwendig sind.
Darum lohnt sich eine Steuererklärung
Wer keine Steuererklärung abgeben muss, kann sie jedoch freiwillig einreichen. In vielen Fällen winkt eine stattliche Rückerstattung vom Finanzamt. Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat ermittelt, dass Deutsche im Durchschnitt bis zu 1.027 Euro pro Jahr vom Fiskus rückerstattet bekommen – das ist viel Geld.
Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich vor allem in diesem Fällen:
- du hast hohe Werbungskosten oder/und außergewöhnliche Belastungen
- du hast deine Steuerklasse gewechselt (z.B. durch Hochzeit)
- du hast viele Geschäftsreisen vorgenommen
- du hast hohe Kosten für Medikamente
- du hattest Ausgaben für Handwerksarbeiten, haushaltsnahe Dienstleistungen und Haushaltshilfen
Es existieren viele weitere Fälle, in denen sich eine Steuererklärung lohnt. Ein großer Vorteil bei der freiwilligen Abgabe ist, dass du nicht an die üblichen Abgabefristen (2020: 31.07.2021) gebunden bist. Bis zu 4 Jahre kannst du deine Steuererklärung rückwirkend abgeben.
Falls dir die Abgabe über Elster zu kompliziert ist, dann nutze einfach eine Steuer-App. Taxfix und Steuerbot bieten Einsteiger:innen eine optimale Alternative zu Elster.
CHECKLISTE STEUERERKLÄRUNG 2020
Unterlagen, die Gold wert sind
- Personalausweis oder Reisepass (Adresse, Wohnsitz etc.)
- Steuernummer, Steueridentifikationsnummer
- Einkommensteuerbescheid des Vorjahres / Vorauszahlungsbescheid
- ggf. Kontoauszüge des relevanten Steuerjahres
- elektronische Lohnsteuerbescheinigung(en)
- Bescheinigungen über die Höhe des ausgezahlten
- Arbeitslosengeldes
- Krankengeldes, Mutterschaftsgeldes, Elterngeldes
- Übergangsgeldes
- Insolvenzausfallgeldes (von Agentur für Arbeit)
- Abfindung (+Vereinbarung & Auflösungsvertrag)
- Rentenbescheide
- Mieteinnahmen, Mietvertrag (+Kontoauszug)
- Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen über Zins- und andere Kapitalerträge
- Nachweise über Fahrtkosten, Kilometernachweise
- Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaften)
- Belege / Quittungen für Arbeitsmittel
- Belege / Quittungen für Berufsbekleidung
- Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
- Reisekosten (Bescheinigung Arbeitgeber, Erstattungen)
- Aufwendungen für berufliche Fortbildung, Studienkosten für Zweitstudium
- Bewerbungskosten
- Umzugskosten (beruflich bedingt)
- Doppelte Haushaltsführung (Mietvertrag für Zweitwohnung und Zahlungsnachweise)
- Kosten für Steuerberatung
- Darlehenszinsen, Zinsanteile bei unverzinslichen Forderungen
- Erhaltungsaufwendungen
- Grundsteuer, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Müllabfuhrgebühren, Betriebskosten der Heizung –
wie Wartung, Brennmaterial, Nebenkostenaufstellung (bei WEG) - Nebenkostenabrechnung mit den Mieter:innen
- Steueridentifikationsnummer
- Betreuungskosten (Gültiger Vertrag, Rechnungen, Zahlungsnachweise)
- Ausbildungsvertrag / Studienbescheinigung / Schulbescheinigung
- elektronische Lohnsteuerbescheinigung(en) des Kindes
- Bescheid über Halbwaisenrente
- Aufhebungsbescheide zum Kindergeld
- gezahltes Schulgeld für begünstigte Schulen
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei privat versicherten Kindern
- Kranken- und Pflegeversicherung,
- Rentenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Lebensversicherung
- Bescheinigungen zur privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) und zur privaten Leibrentenversicherung (Rürup- bzw. Basis-Rente)
- Spenden (+Nachweise)
- Kosten für eigene Berufsausbildung
- Unterhaltsleistungen
- Krankheitskosten (Brille, Medikamente, Untersuchungen etc)
- Pflegeaufwendungen
- Beerdigungskosten(+Nachweis über Vermögen des Verstorbenen)
- Kurkosten (+Attest von einem Amtsarzt)
- Heilpraktikerkosten
- Unterhalt an Angehörige (Nachweise über Zahlungen, Nachweis eigener Einkünfte, Bezüge und Vermögen der unterstützten Person, Steueridentifikationsnummer)
- Ausweis für behinderte Menschen
- Nachweis Pflegestufe bzw. Pflegegrad
- Handwerkerleistungen, z. B. Schornsteinfeger:in, Elektriker:in, Fensterbauer:in (Rechnung und Zahlungsnachweis erforderlich)
- Haushaltsnahe Dienstleistungen, z. B. Gartenarbeiten, Haushaltshilfen, Pflegedienst, Speditionskosten bei privaten Umzügen (Rechnung und Zahlungsnachweis erforderlich)
- Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung / der Vermieter:innen
- Bescheinigung des Anlageinstituts über die elektronische Übermittlung der vermögenswirksamen Leistungen
- Antrag Wohnungsbauprämie
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Steuererklärung - FAQ
Hier findest du die häufigsten Fragen anderer Nutzer:innen der Checkliste.
Wenn du zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet bist, endet die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2020 am 2. August 2021.
Grundsätzlich gilt: Liegt dein Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages, dann zahlst du auch keine Steuern und musst folglich auch keine Steuererklärung abgeben. Im Jahr 2020 lag dieser Grundfreibetrag bei 9.408 Euro (9.744 Euro in 2021) für Singles und 18.816 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner:innen.
Alle Ausgaben rund um deinen Job zählen für Arbeitnehmer:innen zu den Werbungskosten. Es handelt sich hierbei um Kosten, die notwendig sind um deine Einnahmen zur erhalten, die du im Rahmen der Ausübung deines Berufs erzielst.
Dazu gehören neben den Ausgaben für den täglichen Weg zur Arbeit folgende Posten:
- Fortbildungen,
- Bewerbungskosten,
- Arbeitsmittel (z. B. Aktentasche, Werkzeuge),
- Bewirtungskosten
- Umzugskosten,
- doppelte Haushaltsführung (Zweitwohnsitz)
- und auch ein Arbeitszimmer.
Grundsätzlich nicht. Wenn du dein Einkommen jedoch aus mehreren Quellen (Job, Gewerbe, Immobilien etc) beziehst, kann sich eine Steuerberatung hingegen lohnen. Doch gerade für einfache Steuerfälle ist eine Steuerberatung wenig sinnvoll.
Nutze in diesem Fall einfach ein Steuer-App.
Das geht. Wenn du z.B. ein duales Studium absolvierst und im Ausbildungsbetrieb angestellt bist, sind es bereits im Bachelor Werbungskosten und du kannst sie unbegrenzt absetzen. Wie auch bei einem Zweitstudium.
Bei einem reinen Uni-Bachelor, ohne vorhergehende Ausbildung, sind es „nur“ Sonderausgaben, hier sind maximal 6.000 Euro absetzbar.
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